Artikel vom: 01.05.2020
Ich habe einige Mandanten, die schon in der 2. Jahreshälfte vorausplanen wollen im Hinblick auf Ihre Einkommensteuererklärung, die sie im Folgejahr abgeben müssen.
Da stellt sich die Frage, was alles zum Ansatz gebracht werden kann und wie man möglichst wenig Steuern zahlen muss.
Ich weiß nicht, wie es in anderen Ländern ist, aber in Spanien kann man nicht besonders steuereffizient vorausplanen.
Gesetzesänderungen gibt es meist erst am Jahresende, da noch schnell zu reagieren, ist schwierig.
Ich möchte in diesem Artikel einen Eindruck von der aktuellen Lage geben, bezogen auf die momentan abzugebende Einkommensteuermeldung 2019. Frist ist bis 30. Juni 2020, wer sich ausführlicher zur Einkommensteuer in Spanien informieren möchte, kann meinen Artikel dazu lesen.
Gut ist immer, wenn die Mandanten von selbst erzählen, was sie alles für Versicherungen, Altersvorsorgeanlagen, Investitionen in Unternehmen, Spenden, Mitgliedsbeiträge etc. haben oder planen. Dann kann man schauen, ob es vllt. bei bestimmten Produkten steuerlich bessere Bedingungen gibt als bei anderen. Aber ich rate davon ab, Versicherungen oder Ähnliches nur im Hinblick auf die Besteuerung auszuwählen, die kann sich schließlich jederzeit ändern.
Grundsätzlich für alle gibt es eine Anpassung an die persönlichen und familiären Verhältnisse, d.h. es gibt bestimmte Steuerfreibeträge, in Abhängigkeit vom Alter des Steuerpflichtigen und dem Alter der Familienmitglieder, die mit ihm zusammenwohnen und von ihm abhängig sind. Beispiele:
Nicht alle Steuerabzüge sind gleich, man muss grundsätzlich 3 verschiedene Arten unterscheiden:
Abzugsfähige Aufwendungen (= "gastos deducibles") sind Kosten, die man hat, um die Einkünfte erwirtschaften zu können. Es handelt sich um Aufwendungen, die man von den Bruttoeinnahmen abziehen kann:
Bei jeder Einkunftsart (unselbständige Arbeit, Vermietung von Immobilien, Vermögensveräußerungsgewinne, ...) gibt es andere Aufwendungen, die man abziehen kann. Hier ein paar Beispiele:
Minderungen der Besteuerungsgrundlage (= "reducciones") sind, wie der Name schon sagt, meist prozentuale Sätze oder Pauschalen, die man von der Besteuerungsgrundlage, also dem zu versteuernden Netto, abziehen kann:
Diese Minderungen können sowohl auf die jeweilige Einkunftsart bezogen sein (z.B. weil der Staat bestimmte Aktivitäten fördern will), oder auch unabhängig davon. Hier ein paar Beipiele:
Und dann gibt es noch allgemeine Minderungen der Besteuerungsgrundlage, also der Gesamtsumme des zu versteuernden Einkommens (unabhängig von der Einkunftsart), insbesondere:
Hier kann ich nur empfehlen, die Produkte, die man abschließt, genau zu prüfen. Denn es entscheiden manchmal kleine Unterschiede in der Ausgestaltung darüber, ob und wie viel man am Ende wirklich abziehen kann.
Abzüge vom zu zahlenden Steuerbetrag ("deducciones") sind solche, die man nur nutzen kann, wenn man tatsächlich etwas "zahlen" muss. Wer also z.B. sehr wenig verdient und durch persönliche und familiäre Freibeträge keine Steuern zahlen muss, kann diese Vergünstigungen gar nicht nutzen:
Beispiele für solche Abzüge sind insbesondere: Spenden an gemeinnützige Einrichtungen, Investitionen in neu gegründete Unternehmen etc. Es gibt außerdem in jeder Provinz eigene Abzüge, je nachdem, was die Region fördern will. In manchen Provinzen sind es z.B. Abzüge für Mietkosten, woanders besondere Abzüge im Fall der Geburt eines Kindes, oder auch für die Förderung regionaler Kulturgüter und Investitionen in neu gegründete Unternehmen der Region.
Als Beispiel für Spenden: Wenn ich z.B. dem Roten Kreuz monatlich 15 EUR spende, dann habe ich im Jahr 180 EUR bezahlt. Bis 150 EUR kann man 75% abziehen, d.h.: 112,50 EUR. Darüber hinaus 30%, d.h. hier: 180-150= 30 EUR *30% = 9 EUR.
Ich habe also 180 EUR bezahlt, und kann 121,50 EUR davon von meinen zu zahlenden Steuern abziehen. Dies aber nur, wenn mein zu zahlender Steuerbetrag mind. 1.800 EUR beträgt (denn den Abzug für Spenden kann man auf max. 10% der zu zahlenden Steuern nutzen).
Angenommen, mein zu zahlender Steuerbetrag liegt bei 10.000 EUR. Dann kann ich theoretisch für 10% davon, d.h. auf 1.000 EUR, die ich gespendet habe, den Abzug nutzen und dabei 112,50 + (1000 -150)*0,3 = 367,50 EUR abziehen.
Wenn ich aber nur 1.000 EUR an Steuern zahlen muss, kann ich nur für Spenden bis zu 100 EUR den Abzug nutzen.
Hier erwarten meine Kunden immer Wunder, leider sind die Abzüge in Wirklichkeit ziemlich gering und an viele Voraussetzungen gebunden.
In Katalonien z.B. liegt der Abzug bei maximal 300 EUR im Jahr (oder 600 EUR, wenn man mind. 3 Kinder unter 21 Jahre hat), und dafür muss man entweder unter 32 Jahre alt, oder mind. ½ Jahr arbeitslos gewesen, oder über 65 Jahre und verwitwet sein, oder mind. 65% Behindertengrad haben. Außerdem müssen die Mietkosten 10% der Nettoeinkünfte überschreiten und die Besteuerungsgrundlage darf nicht höher als 20.000 EUR im Jahr gewesen sein.
In Madrid ist es etwas besser, da kann man immerhin max. 1.000 EUR abziehen, aber auch nur, wenn man unter 35 ist (oder unter 40 und arbeitslos und für mind. 2 Personen sorgen muss), die Besteuerungsgrundlage unter 25.620 EUR liegt, die Mietkosten 20% dieser Summe überschreiten, und man einen Nachweis des Vermieters bzgl. der Hinterlegung der Kaution hat, sowie nicht vergessen hat, die bei Mieten vom Mieter zu zahlende Mietsteuer (ITP) zu bezahlen (was de facto so gut wie niemand macht).
Hier sollte ein Überblick gegeben werden, an welche Abzugsmöglichkeiten und Vergünstigungen man grundsätzlich denken sollte, wenn man seine Steuererklärung in Spanien macht.
Vor allem auf Ebene der Provinz, in der man lebt, sollte man schauen, ob man irgendetwas nutzen kann, denn dort ändern sich von Jahr zu Jahr die Möglichkeiten ein bisschen.
Wenn Sie mehr zum Thema Einkommensteuer an sich lesen möchten, hier noch einmal der Link zu meinem ausführlichen Artikel zu dem Thema.
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