Stand: 05.11.18, zuletzt überarbeitet am 15.12.2020
Jeder Ausländer, der intensiveren Kontakt mit Spanien hat, hat wahrscheinlich schon einmal von einer „NIE“ gehört. Und sich gefragt, was das wohl sein mag. Sie auch? Dann lesen Sie diesen Artikel, hier beantworte ich die wichtigsten Fragen rund um die NIE.
„NIE“ ist die Abkürzung für „Número de Identidad de Extranjero“, d.h. Ausländeridentifikationsnummer.
Diese Nummer wird allen Nicht-Spaniern, die in irgendeiner Form mit spanischen Behörden in Kontakt treten, zugewiesen, um sie eindeutig identifizieren zu können.
Die NIE fängt normalerweise mit einem X oder Y an, danach kommen 7 Zahlen, und am Ende noch ein Buchstabe.
Die NIE ist vergleichbar mit der Ausweisnummer der Spanier (DNI) und ist auch die Steuernummer der Ausländer in Spanien.
Eine NIE braucht jeder Ausländer, der mit spanischen Ämtern oder öffentlichen Stellen zu tun hat.
Insbesondere braucht man eine NIE, wenn man:
Wie man sieht, die Liste ist lang.
Mit anderen Worten: An einer NIE kommt man nicht vorbei, wenn man in Spanien mehr als nur Urlaub machen möchte.
Um eine NIE zu bekommen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Zu unterscheiden ist vor allem, ob man sich selbst darum kümmert, oder einen Vertreter mit der Beantragung beauftragt und ob man in Spanien lebt oder nicht.
Um die NIE selbst zu beantragen, muss man persönlich entweder im Ausland zur spanischen Botschaft, oder, wenn man sich Spanien befindet, dann zur Polizei vor Ort. Es gibt in jeder größeren spanischen Stadt Polizeidienststellen, bei denen man eine NIE beantragen kann.
In jedem Fall ist erforderlich, dass man vorher einen Termin macht, sein Ausweisdokument und eine Kopie davon mitbringt, das Antragsformular ausgefüllt und im Vorfeld bereits eine Bearbeitungsgebühr von etwa 10 Euro bezahlt hat. Man muss einplanen, dass man die NIE normalerweise nicht direkt bekommt, sondern erst etwa 1 Woche später abholen kann (wobei der Ablauf je nach Region in Spanien unterschiedlich ist).
Wenn man sich in Spanien länger als 3 Monate aufhalten möchte, ist das Antragsformular EX-18 auszufüllen, und man muss je nach Situation weitere Nachweise mitbringen, z.B. dass man über ausreichend eigene Mittel verfügt, um den Aufenthalt zu finanzieren; dass man krankenversichert ist; dass man an einer Hochschule eingeschrieben ist; o.ä.
Wenn man nur aus einem spezifischen Grund eine NIE braucht, z.B. weil man in einem spanischen Unternehmen als Geschäftsführer ernannt werden soll, oder weil man eine Erbschaft in Spanien antreten möchte, dann ist das Antragsformular EX-15 auszufüllen.
Wer kein Spanisch spricht, keine Zeit oder einfach keine Lust hat, Termine zu vereinbaren, Formulare auszufüllen und bei allen Anlaufstellen stundenlang anzustehen, der kann es sich auch leicht machen, und die NIE von einem Vertreter beantragen lassen.
So stellt man sicher, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt ausgefüllt sind, und man verliert nicht unnötig Zeit, Geld und Nerven.
Wer die NIE braucht, muss lediglich einmal zum Notar gehen (im Ausland oder in Spanien) und einen Vertreter für die NIE-Beantragung bevollmächtigen. Außerdem muss der Notar noch eine beglaubigte Kopie des Ausweisdokuments erstellen. Wird der Notar im Ausland aufgesucht, ist es erforderlich, die Vollmacht noch vereidigt ins Spanische übersetzen zu lassen, sowie alle notariellen Unterlagen mit Haager Apostille zu versehen, damit sie in Spanien ihre Wirkung entfalten können.
Derzeit ist es aufgrund der Situation in Spanien sehr schwierig, einen Termin für die Einreichung von Unterlagen zur NIE-Beantragung bei der Zentralstelle in Madrid zu bekommen.
Man kann auch nicht pro Forma schauen und Termine blockieren, sondern muss die konkreten Daten des Antragstellers eingeben, und nur dann wird ein Termin angezeigt (oder eben nicht). Ich kann Ihnen daher derzeit anbieten, mit Ihren Daten zu schauen, ob und wann ein Termin verfügbar ist und dann können Sie entscheiden, ob Sie die Beantragung der NIE-Nummer über mich erledigen lassen, oder es über eine spanische Botschaft im Ausland versuchen möchten.
Jeder Ausländer, der mit spanischen Behörden zu tun hat, braucht eine NIE (=Ausländeridentifikationsnummer).
Um die NIE zu bekommen, gibt es verschiedene Möglichkeiten: Man kann die NIE selbst beantragen, wofür man vor allem Sprachkenntnisse und Zeit braucht. Oder man kann die NIE beantragen lassen, wofür man einen Vertreter braucht, der zuverlässig ist und sich mit dem Prozedere auskennt.
Sie fragen sich, wie Sie nun unkompliziert, schnell und zuverlässig an Ihre NIE herankommen?
Wie beschrieben, ist es im Moment leider nicht so unkompliziert und schnell möglich.
ABER: gerne kann ich für Sie prüfen, ob ein Termin verfügbar ist, und in dem Fall kann ich als Ihr Vertreter die NIE beantragen. Wenn kein Termin frei ist, kann ich Ihnen behilflich sein, die Antragsunterlagen vorzubereiten, und Sie können die Beantragung selbst bei einer spanischen Botschaft im Ausland vornehmen.
Ich freue mich, wenn ich Ihnen behilflich sein kann. Nehmen Sie Kontakt zu mir auf!
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